Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  1. Allgemein 
    Die nachstehenden Bedingungen sind für jeden mit der Woelke von der Brüggen GmbH (im folgenenden WB-Co) geschlossenen Vertrag ausschließlich maßgebend. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von WB-Co schriftlich bestätigt werden.

  2. Vertragsabschluss
    Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst wirksam, wenn  sie vom  Auftraggeber schriftlich erteilt und seitens der Agentur schriftlich bestätigt werden.

  3. Vertragseinhaltung und -änderung
    3.1. Folgende Änderungen der Agenturleistung behält sich WB-Co nach Vertragsabschluss vor - sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind: Leistungsänderungen, die zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte nötig werden und kleine Abweichungen in Farbe, Design, Maß, Gewichts- oder Mengenangaben sowie handelsübliche Abweichungen, die z.B. materialbedingt sein können.
    3.2. Falls Änderungswünsche des Auftraggebers die vertraglich festgelegten Leistungen wesentlich übersteigen (z.B. Fristen, Vergütung, etc.), ist das Vertragswerk unverzüglich schriftlich anzupassen.

  4. Angebot & Präsentation
    4.1. Erste Kontaktgespräche mit dem  Auftraggeber werden nicht berechnet. Alle weiterführenden Beratungsgespräche werden auf Grundlage der Honorarstruktur von WB-Co berechnet.
    4.2. Ebenso steht WB-Co für die Vorbereitung und Vorstellung von Präsentationen ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal - und Sachaufwand sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
    4.3. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so behält sie sich alle Rechte (eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte, gewerbliche Schutzrechte, etc.) uneingeschränkt vor. Alle vorgestellten oder überreichten Materialien und Leistungen (Unterlagen, Skizzen, Präsentationen, etc.) dürfen weder weitergegeben oder vervielfältigt, noch veräußert werden. Gleiches gilt für die Verwendung präsentierter Ideen - selbst in geänderter oder bearbeiteter Form -, sofern sich diese noch nicht im bisherigen werblichen Auftritt des Auftraggebers niedergeschlagen haben.
    4.4. Sollte es zu keinem Vertragsabschluss kommen, ist die andere Seite verpflichtet alle präsentierten Unterlagen zurückzugeben.

  5. Abwicklung von Aufträgen/ Eigentumsrecht
    5.1. Von WB-Co übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
    5.2. Sämtliche Vorlagen, Arbeitsdateien und sonstige Arbeitsmittel, die WB-Co produziert oder produzieren lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von WB-Co. WB-Co ist weder zur Herausgabe noch zur Aufbewahrung verpflichtet. Der Auftraggeber kann diese Arbeitsdateien und Vorlagen bei Bedarf erwerben.

  6. Leistung und Honorar
    6.1. Sofern nicht anders vereinbart, kann WB-Co für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, den Honoraranspruch anfordern. WB-Co ist berechtigt, zur Deckung ihrer Aufwände (z.B. Fremdkosten wie Porto) Vorschüsse zu verlangen.
    6.2. Die in den Angeboten von WB-Co genannten Preise sind freibleibend und netto ohne Abzug zu zahlen. Erst mit den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preisen tritt eine Vertragsbindung ein.
    6.3. Preiserhöhungen sind nach Vertragsabschluss zulässig, sofern aufgrund unvorhersehbarer Notwendigkeiten neue Kosten entstehen und wenn sich WB-Co zu diesem Zeitpunkt nicht im Liefer- oder Leistungsverzug befindet. Bei Kostenerhöhungen, die die angebotenen Preise um mehr als 20% übersteigen, besitzt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Dieses entfällt jedoch, wenn die preissteigernden Einflüsse während einer vom Auftraggeber zu vertretenden Lieferverzögerung eintreten. Ein Rücktrittsrecht scheidet ebenfalls aus, falls die Preissteigerungen durch Vertragsänderungen des Auftraggebers verursacht werden.
    6.4. Portokosten für Direktmailings müssen im voraus - mindestens 4 Tage vor Aussand des Mailings - bezahlt werden. Eine Zahlung ist nur rechtsgültig, sobald WB-Co über den kompletten Betrag verfügen kann.
    6.5. Alle weiteren Zahlungen wie Material- und Produktionskosten sowie Honorare sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Skontoabzug ist ohne gesonderte Vereinbarung grundsätzlich nicht zulässig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn WB-Co eine Belastung mir höherem Zinssatz oder der Auftraggeber eine niedrigere Belastung nachweist. Der Vertragspartner kann mit den Ansprüchen von WB-Co nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung von WB-Co unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis beruht.

  7. Auftragserteilung an Dritte
    7.1. WB-Co ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
    7.2. WB-Co ist ebenso berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung WB-Co vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht. 7.3. Aufträge an Werbeträger erteilt WB-Co im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet WB-Co nicht.

  8. Übernahme, Abnahme, Gefahrenübergang
    8.1. Mit der Abnahme der Leistung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Erfolgt die Abnahme nicht bei WB-Co, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Leistung einer Transportperson übergeben wurde. Transportkosten trägt der Auftraggeber.
    8.2. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
    8.3. Von WB-Co zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von WB-Co bestätigt wird.
    8.4. Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann die Aufgabe der WB-Co, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

  9. Eigentumsrecht und Urheberschutz/ Nutzungsrechte
    9.1. Eigentums-, Urheber- (insbesondere Signier-), Verwertungs- und sonstige Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, (Geschmacksmuster etc.), an allen von WB-Co im Rahmen des Vertrages dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vertragsleistungen und Vertragsprodukten (insbesondere an Vorlagen, Konzeptionen, Grafiken, Skizzen, Fotos, Drucken, Mustern, Modellen etc.) verbleiben insoweit bei der WB-Co, als sie nicht im Rahmen des einzelnen Vertrages auf den Auftraggeber übertragen wurden bzw. diesem die Nutzung gestattet wurde. Der Auftraggeber erhält von WB-Co vorbehaltlich besonderer Vertragsbestimmungen die mit den gelieferten Arbeiten zusammenhängenden Nutzungsrechte nur zu eigenen, dem Vertrag unterliegenden Zwecken eingeräumt. Der Auftraggeber ist ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, Dritten Nutzungsrechte (Lizenzen) einzuräumen.
    9.2. Auch Vertragsprodukte und Vertragsleistungen, an denen Urheber- und gewerbliche Schutzrechte seitens WB-Co nicht bestehen, stellen unser Know-how dar und dürfen von dem Auftraggeber nur entsprechend der mit ihm getroffenen vertraglichen Vereinbarung bzw. nur insoweit, als dies zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist, verwendet werden.
    9.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in WB-Co´s Vertragsleistungen und Vertragsprodukten enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyrightvermerke und andere Rechtsvorbehalte, unverändert beizubehalten sowie in alle vom Auftraggeber vertragsgemäß hergestellten vollständigen oder teilweisen Kopien in unveränderter Form zu übernehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vertragsleistungen und Vertragsprodukte nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden, sie nicht zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu veräußern oder Dritten zugänglich zu machen bzw. für Dritte zu verwerten.
    9.4. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Bruttorechnungsbetrages des von der Zuwiderhandlung betroffenen Auftrages verpflichtet. Die Geltendmachung eines etwaigen darüber hinausgehenden Schadens behält sich WB-Co vor.
    9.5. WB-Co hat Anspruch auf mindestens 10 Freiexemplare der gestalteten Werbemittel, soweit die Selbstkosten beim Auftraggeber 1000,- € nicht übersteigen. Bei höheren Selbstkosten als 1000,- €  muss WB-Co den darüber hinausgehenden Betrag, wenn auf die Belegmuster bestanden wird, an den Auftraggeber bezahlen. Verzichtet WB-Co auf die Freiexemplare, besteht Anspruch auf reproduzierbare Fotos in Farbe und schwarzweiß in Form von Diapositiven und Papierfotos.

  10. Rechtsschutz
    10.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von WB-Co vorgeschlagenen Werbemaßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, daß die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. WB-Co jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Darüber hinausgehend übernimmt WB-Co keine Haftung und ist von jeglicher Inanspruchnahme Dritter durch den Auftraggeber freizustellen.
    10.2. In keinem Fall haftet WB-Co wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers und ist auch insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter durch den Auftraggeber freizustellen. WB-Co haftet auch nicht für die patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen der einzelnen Verträge gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
    10.3. Der Auftraggeber hat WB-Co rechtliche Bedenken vor dem Streu- bzw. Schalttermin, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Konzeption, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so geht WB-Co davon aus, dass die rechtliche Unbedenklichkeit geprüft und festgestellt wurde.

  11. Gewährleistung (Schadensersatz)/ Haftung
    11.1. Mängel sind WB-Co unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach bei sorgfältiger Prüfung erkennbarem Auftreten schriftlich anzuzeigen. WB-Co wird dem Auftraggeber hierauf mitteilen, ob die beanstandeten Vertragsprodukte oder Teile hiervon auf WB-Co´s Kosten zurückzuschicken sind oder aber zu warten ist, bis diese von WB-Co bei ihm abgeholt oder an Ort und Stelle überprüft werden.
    11.2. Soweit ein von WB-Co zu vertretender Mangel vorliegt, ist WB-Co nach Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. WB-Co ist berechtigt, Nachbesserungen auch durch Dritte ausführen zu lassen. Ersetzte Teile werden WB-Co´s Eigentum. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten stehen dem Auftraggeber keine weitergehenden Rechte als für die ursprünglichen Vertragsprodukte zu. Verzögern sich die Lieferung oder Abnahme aus von dem Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so erlischt WB-Co´s Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang.
    11.3. Bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, wobei seine Wahl auch unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der WB-Co zu treffen ist. Dieses Recht steht dem Auftraggeber auch im Fall schuldhaft versäumter Nachbesserung durch WB-Co zu.
    11.4. Soweit sich nachstehend. nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. WB-Co haftet deshalb nur für Schäden, die - an den Vertragsprodukten selbst entstanden sind; insbesondere haftet WB-Co nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
    11.5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung 11.4 gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit WB-Co´s Geschäftsführer und Erfüllungsgehilfen beruht; bei atypischen und nicht vorhersehbaren oder vom Auftraggeber beherrschbaren Schäden ist WB-Co´s Haftung hierbei jedoch beschränkt auf 20 % des Rechnungswertes des von der Pflichtverletzung betroffenen Auftrags. Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt WB-Co grundsätzlich keine Haftung, außer es handelt sich um Pflichtverletzungen von Hauptleistungspflichten, Gefährdung wesentlicher Rechtsgüter oder WB-Co´s zumutbarer Weise versicherbare Schäden, wobei diese Haftung auf den Rechnungswert der von der Pflichtverletzung betroffenen Lieferung beschränkt und bei unvorhersehbaren und atypischen sowie vom Auftraggeber beherrschbaren Schäden ausgeschlossen ist. Die Haftungsfreizeichnungen und -beschränkungen gem. Ziff. 11.4 und den beiden vorstehenden Absätzen Ziff. 11.5 gelten nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
    11.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche gemäß § 437 Nr. 3 BGB auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.

  12. Gesamthaftung
    12.1. Soweit WB-Co´s Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, auch für sonstige Schadensersatzansprüche wie z.B. wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, in Fällen der schuldhaften Schlechtleistung und der Verletzung von Nebenpflichten, sowie für Ansprüche in Fällen außervertraglicher Haftung, wie etwa bei unerlaubter Handlung.
    12.2. Die Regelung gem. Ziff. 13.1 gilt nicht für Ansprüche gemäß den §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
    12.3. Soweit WB-Co´s Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der WB-Co.
    12.4. Die Verjährung der Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB richtet sich - gleichgültig gegen wen diese Ansprüche geltend gemacht werden - nach Ziff. 12.6.

  13. Geheimhaltung
    WB-Co ist Dritten gegenüber bezüglich Inhalt und Umfang der für den Auftraggeber auszuführenden Arbeiten zur Geheimhaltung  verpflichtet und nicht berechtigt, Materialien des Auftraggebers, die WB-Co im Rahmen einer Auftragsabwicklung zugänglich gemacht werden, Dritten zu überlassen; auch diese sind Dritten gegenüber geheim zu halten.

  14. Kennzeichnung
    WB-Co ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf WB-Co und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

  15. Genehmigung durch den Auftraggeber
    15.1. Alle Leistungen der WB-Co (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Proofs, Farbandrücke, etc.) sind vom Auftraggeber zu prüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber  genehmigt.
    15.2. Der Auftraggeber wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistung überprüfen lassen. WB-Co veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des  Auftraggebers. Die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

  16. Termine
    16.1. Die Nichteinhaltung  von  Terminen seitens WB-Co berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er WB-Co eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an WB-Co. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der WB-Co. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der WB-Co - entbinden WB-Co jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

  17. Wettbewerbsverbot
    Wettbewerbsverbote zugunsten des Auftraggebers gehen wir nur aufgrund besonderer vertraglicher Verpflichtung mit diesem ein.

  18. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
    18.1. Der Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis - auch für Wechsel- und Schecksachen - richtet sich nach dem Sitz der WB-Co (München).
    18.2. Für alle Rechte und Pflichten aus dem zwischen der WB-Co und dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods; Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) zur Anwendung.
    18.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Preisliste als PDF